Inhalt: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Weg einer Anzeige:
Nach der Vernehmung durch die Polizei - dieses geschieht heute meistens durch einen Anhörungsbogen, der nach dem Ausfüllen unbedingt zur Polizei zurückgeschickt werden muss - entscheidet der Staatsanwalt, wie das eingeleitete Strafverfahren gegen den Beschuldigten weitergehen soll.
Der Staatsanwalt kann das Strafverfahren einstellen. Er kann aber auch eine Anklageschrift anfertigen und den Jugendlichen oder Heranwachsenden vor dem Jugendgericht anklagen.
Entscheidet sich der Staatsanwalt das Verfahren einzustellen findet keine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendstrafgericht statt.
Der Jugendrichter entscheidet - unter Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe und des Staatsanwaltes - welche Bestrafung der Angeklagte erhalten soll.
Der Richter kann dieses Ladendiebstahlsverfahren einstellen, er kann erzieherische Maßregeln wie Ableistung von Freizeitarbeit anordnen aber auch einen Dauerarrest von bis zu 4 Wochen verhängen.
Vorbestraft ist man dann noch nicht und im Führungszeugnis ist noch nichts eingetragen. Die Straftat wird aber ins Jugendzentralregister das in Berlin geführt wird eingetragen und erst mit Vollendung des 24. Lebensjahr aus dem Register gelöscht.
Dieses Register ist geschützt und es bekommt nur der Jugendstaatsanwalt, Richter und das Jugendamt eine Auskunft.Erst wenn man nicht bereit ist, aus seinen " Fehlern " zu lernen, und weitere Straftaten begeht und eine Jugendstrafe von 2 Jahren bekommen hat, steht dieses im Führungszeugnis.
|
|
|
|
|
|
|
Wir danken : Dem Mitautor >>Fisch<<, Der deutschsprachigen Anarchopedia, und allen selbstorga-Gruppen, die hier eine so eindrucksvolle Vorarbeit geleistet haben, und ohne die diese Seite hier nicht möglich gewesen wäre.
|
|
|
|
|
|
|
|