Rechtliche Lage von Ausreissern
Welche Rechte habe ich?
Deine Rechte werden bis zum 18.Lebensjahr mit den Füßen getreten. Zwar beginnt das Bürgerliche Gesetzbuch bei §1 mit dem netten Satz "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt" und selbst das Bundesverfassungsgericht hat schon per Grundsatzurteil (BVerGE24,119,144:...Art.1u.2 des GG gelten auch für Kinder...) festgestellt, "dass Kinder ein eigenes Recht auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben", aber in der Praxis interessiert das keine Sau.
Dass im Grundgesetz steht, dass jeder Mensch als eigenständige Persönlichkeit anerkannt wird (Art.1) und das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit hat (Art. 2), ferner alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3) zeigt nur, dass unsere Gesetzgebung Lug und Trug ist. Es sei denn, die Machthabenden würden sich zu der diskriminierenden aber für sie ehrlichen Behauptung durchringen, dass für sie Leute bis zu ihrem 18. Lebensjahr keine Menschen sind... Aber trotzdem, es gibt da ein paar Sachen, wo du ganz offiziell dein Maul aufmachen solltest: Als Jugendliche/-r hast du auf jeden Fall ein Mitspracherecht was irgendwelche Maßnahmen oder Wohnorte angeht. Ab dem 14. Lebensjahr hast du das Recht, deinen Wohnort selbst zu bestimmen! Über deinen Kopf hinweg darf nicht entschieden werden. Wenn Beschwerden, Eingaben oder ein Widerspruch beim Jugendamt nichts nützen besteht die Möglichkeit, Gerichte anzurufen. Laut der UN-Kinderrechtskonvention Art.12 bist du fähig, dir eigenverantwortlich deine eigene Meinung zu bilden und sie frei zu äußern. Nach demselben Paragraphen soll "...dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben werden, in allen dem Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden". Soll heißen, du darfst dich vertreten lassen. Auch von einem Anwalt und so. Du darfst das auch einklagen und so auch dann, wenn du dich schon in der Illegalität befindest, um deine Legalität kämpfen.
Es ist schon lange überfällig, dass mal eine betroffene "minderjährige" Person versucht, die Rechte einzuklagen, die ihr laut Menschenrechten, Grundgesetz und all den grundsätzlichen Gesetzen eigentlich zustehen. Es gibt auch Leute, die das unterstützen würden. Ist aber stressig und da es auf ein Grundsatzurteil hinauslaufen würde, müssen die Umstände astrein sein, sonst hat das bei Täuschlandnormalrichterchen keine Chance.
Es macht einen großen Unterschied, welches Jugendamt für dich zuständig ist. Jedes handelt anders und die Jugendämter in Bayern sind natürlich beschissener drauf als die in Norddeutschland. Da in den Einrichtungen und Ämtern ja überall Pädagogen sitzen, reagieren die auch so, wie du auf die zugehst. Du hast ein Recht auf Versorgung und gegen deinen Willen kann eigentlich auch nicht gewaltsam vorgegangen werden. Die gewaltsamen Übergriffe der Bevormunder sind auch eher die Ausnahme. Also sag klar, sachlich und bestimmt, was du willst. Und wenn du eigenständig unterwegs sein willst, sag auch das und bestehe darauf. Vielleicht hast du Glück und kannst dadurch halblegal und unbehelligt unterwegs sein. es gab schon mehrere Fälle, wo Leuts immer wieder abgehauen sind, dann wieder aufgegriffen wurden und so dann durchsetzten, sich dort aufhalten zu dürfen wo sie wollen. Diese Form des stressens kann von Erfolg gekrönt sein, kann aber auch im Heim enden. Aber: auch Heime haben Türen....Überleg halt, ob du dich in der Lage fühlst, diesen Stress durchzustehen. Wenns gutgeht ist der Stress dann allerdings irgendwann geringer.
PolizistInnen dürfen dich nach Hause schaffen, aber nicht da Festhalten!
Eigentlich darf ja auch (lt.BGB§1631) von Eltern (u.ä.) keine Gewalt gegen Kinder angewendet werden, was ja weitergedacht bedeutet, dass selbige nicht gegen ihren Willen zur Schule geschickt werden dürfen oder ihnen ein bestimmter Wohnort vorgeschrieben werden kann, aber erzähl das mal dem Jugendamt. Trotzdem kann ein Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht gestellt werden. Das steht so im Schulpflichtgesetz. Ist von Bundesland zu Bundesland anders formuliert, weil die Ausführung dieses ungesetzlichen Gesetzes ist Ländersache. Der Antrag wird dann abgelehnt, dagegen kann dann Klage erhoben werden die auch abgelehnt wird und so weiter... Dann kannst du noch erwähnen, dass du nach der Charta der Europäischen Union Art.26 Abs.3 von dem Recht Gebrauch machen kannst, die Art der Bildung frei zu wählen. In der englischen Originalversion wird da von dem Recht auf Grundbildung gesprochen. Die Täutschen Übersetzers ham dann dadraus das Wort Grundschulpflicht gebastelt....Da ist nicht die Rede davon, dass du dich in der Schule bilden sollst. Das geht auch woanders. Daran muss sich Täuschland halten, sonst darf's nicht in die EU. Kannst ja in Strasbourg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) klagen.(was defakto grade sogar passiert)....
Eine andere Identität annehmen
Wenn du vermisst gemeldet bist und du in eine Personalienkontrolle gerätst, z.B. auf einer Demonstration, kann(oder muss?) die Polizei dich mitnehmen und zu deinen Eltern/Erziehungsberechtigten oder wenn du das nicht willst, zu einer Jugendnotdienststelle vom Jugendamt bringen.
Um das zu umgehen könntest du dir einen Reisepass/Perso von einer dir ähnlichen Person besorgen(natürlich in Absprache mit dieser) und diesen vorzeigen, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn's auffliegt. Wobei das eher nicht auffliegt, weil die PolizistInnen sich selten die Gesichter so genau ansehen und Menschen ja auch so oft nicht mehr so aussehen wie auf ihrem Passfoto. (Ich bin mal mit einer Vermisstenmeldung in eine Passkontrolle geraten, und nichts ist passiert, aber verlasst euch nicht drauf!)
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